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Softwarenutzungsvertrag vs. Software-Leasing-Vertrag

Bei einem Software-Nutzungsvertrag aktivieren Sie als Kunde die Software als immaterielles Wirtschaftsgut. Mit ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages geht das zeitlich unbefristete Nutzungsrecht entschädigungslos auf Sie über.

Hingegen sind bei einem Software-Leasing-Vertrag die Leasing-Raten vollständig als Betriebsausgabe buchbar.

Egal, welcher Finanzierungsvertrag für Sie der passende ist - mit flexiblen Laufzeitmöglichkeiten kann auf die individuellen Wünsche eingegangen werden, denn wir möchten Ihnen somit die Investitionsentscheidung erleichtern.

Die Verteilung der Lizenzgebühr auf den Nutzungszeitraum ermöglicht die Zahlung der monatlichen Raten aus dem laufenden Ertrag ("Pay as you earn").